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FAQ

Welche Unterlagen sollte ich zum ersten Termin mitbringen?

Hilfreich ist das Mitbringen folgender Dokumente:

  • Personalausweis
  • Ausgefüllte Interessentenauskunft
  • Einkommensbescheinigung der letzten drei Monate
  • Mietschuldenfreiheitsbestätigung vom aktuellen Vermieter
  • Kopie Haftpflichtversicherung

Nach welchen Kriterien werden die Wohnungen vergeben?

Über die Vergabe einer Wohnung entscheidet ein interner Vergabeausschuss, der aus mindestens 3 Personen besteht. Dabei hat nicht das Datum der Mietanfrage Vorrang, sondern vielmehr die angemessene und bedarfsgerechte Belegung sowie soziale Aspekte. Das Ziel ist ein langfristiges, nachhaltiges Mietverhältnis mit einem zufriedenen Mieter.

Wie lange gilt meine Mietanfrage?

Ihre Mietanfrage wird maximal 12 Monate vorgemerkt. Falls dann noch Bedarf besteht, stellen Sie bitte eine neue Mietanfrage.

Wird bei Mietvertragsabschlüssen eine Kaution fällig?

Ja. Die Höhe der Kaution beträgt drei Nettokaltmieten. Sie kann auf Wunsch in 3 Raten gezahlt werden.

Wofür wird eine Kaution hinterlegt?

Die Kaution ist dazu bestimmt, Ansprüche des Wohnungsunternehmens gegenüber dem Mieter aus Schäden oder unterlassenen Schönheitsreparaturen zu sichern. Bei nicht preisgebundenem Wohnraum und bei preisgebundenem Wohnraum, auf den § 9 Wohnungsbindungsgesetz nicht anzuwenden ist, dient der Betrag auch zur Sicherung sonstiger Forderungen aus dem Miet- und Nutzungsverhältnis.

Wann muss ich die Kaution bezahlen?

Die Kaution bzw. die erste Rate der Kaution ist zu Mietvertragsbeginn fällig und vor Wohnungsübergabe zu überweisen. Bei Übergabe der Wohnung ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. ggf. vereinbarte weitere Raten sind jeweils zu Beginn der folgenden Monate zu entrichten.

Vermieten Sie möblierte Wohnungen?

Nein. Unsere Wohnungen werden unmöbliert vermietet. Sie können jedoch mit dem Vormieter eine Vereinbarung über die Übernahme von Einrichtungsgegenständen in der Wohnung abschließen, sofern nicht besondere Gründe dagegen sprechen. Bitte beachten Sie, dass das Mobiliar dann in Ihr Eigentum übergeht und bei einem späteren Auszug von Ihnen zu entfernen ist.

Welche Kündigungsfristen habe ich einzuhalten?

Die Kündigungsfrist ist im Mietvertrag aufgeführt. Aktuell gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Kündigung muss bis zum 3. Werktag des Monats schriftlich bei uns eingegangen sein. Sie muss von allen im Nutzungsvertrag aufgeführten Mietparteien unterzeichnet sein. Ausschlaggebend für den Beginn der Frist ist das Datum unseres Posteingangsstempels.

Kann ich meine Kündigung zurückziehen?

Eine Kündigung stellt eine unwiderrufliche Willenserklärung dar, die nur in Ausnahmefällen zurückgenommen werden kann. Bitte reichen Sie Ihr Anliegen schriftlich ein. Das Schreiben muss von allen Mietvertragspartnern unterzeichnet sein. Nach Prüfung Ihres Wunsches erhalten Sie eine Rückmeldung von uns.

Muss ich meine Wohnung renovieren, wenn ich ausziehe?

Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die überlassenen Räume in ordnungsgemäßem Zustand gemäß Mietvertrag zu übergeben. Wurden von Ihnen in der Wohnung bauliche Veränderung vorgenommen, so haben Sie diese bis zum Ablauf des Mietverhältnisses in den ursprünglichen Zustand zurückzusetzen, soweit nicht anders vereinbart. Bei Auszug sind alle ausgehändigten und zur Wohnung gehörenden Schlüssel an den Vermieter zurückzugeben.

Was passiert beim Tod eines Mieters?

Das Mietverhältnis endet nicht automatisch nach dem Tod eines Mitglieds. War der Verstorbene verheiratet, tritt mit dem Tod der hinterbliebene Ehegatte ohne weiteres in das Mietverhältnis ein. Gibt es keinen Familienangehörigen, der das Mietverhältnis weiterführen möchte, wird dieses vom Erben fortgeführt. Dieser kann jedoch unter Einhaltung der Kündigungsfrist das Mietverhältnis beenden.

Darf mein/e Partner/Partnerin bei mir einziehen?

Grundsätzlich ist ein Zuzug erlaubt, bitte setzen Sie uns vorher darüber schriftlich in Kenntnis. Für einen Zuzug benötigen Sie die Zustimmung des Vermieters.

Mein Partner möchte aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen.

Wenn nur eine Person den Mietvertrag unterschrieben hat, ist das grundsätzlich kein Problem. Wenn jedoch beide den Mietvertrag unterschrieben haben kann das Mietverhältnis dann nur von beiden Mietern gekündigt werden.

Jedoch bieten wir unseren Mietern an, den Mietvertrag an die geänderte Lebenssituation in Form einer Teilkündigung anzupassen. Voraussetzungen für eine Teilkündigung sind:

  • Es bestehen keine Mietschulden!
  • Die zukünftigen Mietzahlungen sind gesichert.
  • Das berechtigte Interesse wird erläutert (Trennung, berufliche Veränderung)
  • Eine von beiden unterzeichnete Willenserklärung zur Teilkündigung

Darf ich selber meine Wohnung baulich verändern, z.B. Laminat als Bodenbelag verlegen?

Diese, wie auch jede andere bauliche Veränderung, die Sie vornehmen möchten, beantragen Sie bitte vor der Durchführung schriftlich beim Vermieter. Ein Bauvorhaben ist nur mit unserer Zustimmung zulässig.

Kann ich mein Bad altersgerecht umbauen lassen?

Gerne prüfen wir Ihr Anliegen. Bitte wenden Sie sich zunächst an unsere Hausverwaltung und stellen einen Antrag auf Umbauarbeiten. Die Arbeiten müssen von einer Fachfirma ausgeführt werden. Alle erforderlichen
Aufträge zum Einbau der Dusche sind vom Mieter zu veranlassen.

Es darf keine Fertigdusche eingebaut werden. Kosten dürfen der Gesellschaft durch den Duscheinbau nicht entstehen.

Kontaktieren Sie auf jeden Fall Ihre zuständige Kranken-/ Pflegekasse, um evtl. Zuschüsse zu beantragen.

Welche Pflichten bestehen im Hinblick auf die Hausreinigung?

Das Treppenhaus ist die Visitenkarte des Hauses. Wir legen deshalb auf die Reinigung großen Wert. Sie ist in unseren Häusern oftmals von den Mietern selbst durchzuführen. Dies geschieht nach Reinigungskalender einmal wöchentlich im Wechsel mit den Nachbarn. Die Reinigungswoche beginnt immer montags und endet samstags. In dieser Zeit ist der jeweilige Mieter dafür zuständig, dass das Treppenhaus jederzeit einen gepflegten Eindruck vermittelt. Das bedeutet, dass die Treppe zur jeweiligen Etage und die Podeste zu fegen und zu wischen sind. An den Fenstern, auf Fensterbänken, am Geländer und auf Absätzen sollte der Staub entfernt werden.

An wen kann ich mich im Falle von Verstößen gegen die Hausordnung wenden?

Im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Miteinanders sollte zuallererst das Gespräch mit dem Nachbarn gesucht werden. Sollte der Nachbar dann auch weiterhin gegen die Hausordnung verstoßen, können Sie uns selbstverständlich eine schriftliche Mitteilung darüber zukommen lassen, damit wir den betreffenden Nachbarn an die Einhaltung der Hausordnung erinnern können. Ihre Mitteilung wird selbstverständlich vertraulich behandelt. In besonderen Fällen (z.B. bei lauten Partys bis spät in die Nacht) kann als Konsequenz auch die Polizei oder das Ordnungsamt um Hilfe gebeten werden.

Sie haben Sperrmüll und möchten diesen abholen lassen?

Als Mieter haben Sie die Möglichkeit Sperrmüll zweimal jährlich (je 5m³) kostenlos zu entsorgen. Dies können Sie mit einem Formular oder telefonisch bei der Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Vorpommern-Greifswald mbH beantragen. Die Anmeldung erfolgt direkt über den Landkreis – nicht über die Gem. Wohnungsbaugesellschaft mbH Strasburg.

Darf ich eine Parabolantenne installieren?

Das Aufstellen/Anbringen von SAT-Anlagen wird von uns grundsätzlich nicht gestattet. Durch das Anbringen von Satellitenschüsseln wird das äußere Erscheinungsbild unserer Häuser wesentlich beeinträchtigt. Durch das Anbringen einer Parabolantenne kann auch die Bausubstanz beschädigt werden. Deshalb sind alle Wohnungen mit Kabelfernsehen ausgestattet und verfügen über zahlreiche Programme.

Darf ich eine Markise anbringen?

Das Anbringen einer Markise ist grundsätzlich möglich. Eine solche Maßnahme ist jedoch genehmigungspflichtig und muss vorher mit uns abgesprochen werden. Sofern nichts dagegen spricht, schließen wir mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung über das Anbringen der Markise ab. Bitte reichen Sie Ihren Antrag über unseren Geschäftsbriefkasten oder per E-Mail bei uns ein.

HAVARIE – Was tun?

Auf unserer Website und den Haustafeln finden Sie Telefonnummern, wo Ihnen außerhalb unserer Sprechzeiten sowie an Sonn- und Feiertagen im Havariefall durch einen Fachhandwerker geholfen wird. Der Bereitschaftsdienst wird die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Havarie einleiten.

HAVARIEN sind z. B. Gasgeruch, Wasserrohrbruch, Verstopfungen, Brände, Ausfall der gesamten Elektroversorgung oder Ausfall der zentralen Wärme- und Warmwasserversorgung. Tritt ein Schaden durch Havarie ein, so ist der Mieter zur weiteren Schadensbegrenzung verpflichtet. Er ist angehalten, auch Sofortmaßnahmen bei besonderer Gefahr einzuleiten.

Bitte informieren Sie den Bereitschaftsdienst umfassend über den gesamten Schaden und hinterlassen Sie Namen, Anschrift und Telefonnummer. Der Bereitschaftsdienst wird die Beseitigung der Störung durch unsere Vertragspartner veranlassen.

Stellt sich nach Beseitigung einer Störung heraus, dass es sich um einen Bagatellfall gehandelt hat, der während der werktäglichen Arbeitszeit hätte erledigt werden können, müssen wir Ihnen ggf. die Mehrkosten des Noteinsatzes in Rechnung stellen. Nehmen Sie daher bitte nur in wirklichen Notfällen den Bereitschaftsdienst in Anspruch.

Darf ich Tiere in meiner Wohnung halten?

Das Halten von Kleintieren wie Vögeln, Zierfischen, Schildkröten, Hamstern, Zwergkaninchen und ähnlichen Tieren ist ohne Einwilligung des Vermieters erlaubt. Andere Tiere, z. B. Hunde und Katzen, dürfen Sie nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters halten. Bei einem Hund geben Sie die Rasse an. Wir entscheiden dann über Ihren Antrag im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Zusammenlebens.
Ein entsprechendes Formular finden Sie hier

Entstehen mir Kosten für Reparaturen in meiner Wohnung?

Enthält Ihr Mietvertrag eine sogenannte Kleinreparaturklausel, sind die Kosten für die Beseitigung von kleinen Schäden an Teilen der Mietsache, die Ihrem ständigen Zugriff und Gebrauch unterliegen, bis zur Höhe des vereinbarten Betrages (51,13 €, 110 €) von Ihnen zu tragen. Bei mehreren Reparaturen innerhalb eines Jahres wird der Maximalbetrag auf höchstens 8 % der Jahresnettomiete begrenzt. Kosten für die Beseitigung für von Ihnen selbst verursachte Schäden/Mängel werden Ihnen ebenfalls in Rechnung gestellt.

Was mache ich bei Einbruch/ Diebstahl in meiner Wohnung?

Stellen Sie eine Anzeige bei der Polizei und melden Sie den Diebstahl Ihrer Hausratversicherung. Sollten durch einen Einbruch Schäden in der Wohnung oder am Haus entstanden sein (insbesondere an Türen und Fenstern), melden Sie dies bitte umgehend unserer Hausverwaltung (E-Mail: hausverwaltung@gwg-strasburg.com; Telefon: 039753/2660-0).

Wie kann ich mich über mangelhafte Arbeiten der Reinigungsfirma für Außenanlagen beschweren?

Bitte reichen Sie uns Ihre Beschwerde schriftlich über unseren Geschäftsbriefkasten oder per E-Mail an hausverwaltung@gwg-strasburg.com ein.