Gut und günstig wohnen in Strasburg (Um.)
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Über uns
Die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH Strasburg wurde mit notariellem Vertrag am 06.05.1991 errichtet. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 03.04.1992 unter HRB 1742 beim Amtsgericht Neubrandenburg. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Strasburg vom 06.12.1990 wurde die Vermögensübertragung auf die Gesellschaft rückwirkend zum 01.07.1990 festgelegt.
Unser Angebot
FAQ
Welche Unterlagen sollte ich zum ersten Termin mitbringen?
Hilfreich ist das Mitbringen folgender Dokumente:
- Personalausweis
- Ausgefüllte Interessentenauskunft
- Einkommensbescheinigung der letzten drei Monate
- Mietschuldenfreiheitsbestätigung vom aktuellen Vermieter
- Kopie Haftpflichtversicherung
Nach welchen Kriterien werden die Wohnungen vergeben?
über die Vergabe einer Wohnung entscheidet ein interner Vergabeausschuss, der aus mindestens 3 Personen besteht. Dabei hat nicht das Datum der Mietanfrage Vorrang, sondern vielmehr die angemessene und bedarfsgerechte Belegung sowie soziale Aspekte. Das Ziel ist ein langfristiges, nachhaltiges Mietverhältnis mit einem zufriedenen Mieter.
Wie lange gilt meine Mietanfrage?
Ihre Mietanfrage wird maximal 12 Monate vorgemerkt. Falls dann noch Bedarf besteht, stellen Sie bitte eine neue Mietanfrage.